Krankenversicherung

Es gilt Ihr wichtigstes Gut zu schützen – Ihre Gesundheit! Unfälle und Krankheiten kommen oft unerwartet. Eine passende Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall bestmöglich abgesichert sind. Privat oder Gesetzlich, letzteres eventuell mit privater Ergänzung? Wir finden die maßgeschneiderte Lösung für Sie!

Warum ist eine Krankenversicherung wichtig?

Unfälle und Krankheiten kommen oft unerwartet. Gesundheit ist unser wichtigstes Gut – und eine passende Krankenversicherung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall bestmöglich abgesichert sind: Die Versicherung schützt Sie vor hohen Behandlungskosten, sichert Ihre medizinische Versorgung und ermöglicht Ihnen den Zugang zu individuellen Leistungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Das duale Gesundheitssystem

In Deutschland besteht seit dem 1. April 2007 die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Daneben greift seit dem 1. Januar 2009 die allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Damit hat – mit nur sehr wenigen Ausnahmen – jede Person, deren Wohnsitz in Deutschland liegt, entweder eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Das duale Gesundheitssystem in Deutschland basiert zwar auf nur einem Versorgungssystem, setzt sich aber aus zwei Versicherungssystemen zusammen und lässt damit vielen Versicherten bei ihrer Absicherung die Wahl.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sofern eine Person über keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall verfügt, ist sie versicherungspflichtig und damit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies gilt für etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Alle Versicherten erhalten die gleichen Gesundheitsleistungen. Es verbleibt nur ein sehr kleiner Teil des Leistungsspektrums, der von jeder Kasse in Eigenregie ausgestaltet werden kann. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Wettbewerbs bieten viele Krankenkassen zu Differenzierungszwecken punktuell mehr als der Gesetzgeber von ihnen fordert. Die möglichen Angebote reichen von einem Zuschuss von in der Spitze 600,00 EUR pro Jahr für Ihre bestehenden oder neu abgeschlossenen privaten Versicherungen (z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung), Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit oder auch bei der Zahnreinigung, Naturheilkunde, Vorsorge oder Impfung bis hin zu ärztlichen Videosprechstunden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer gesetzlichen Krankenkasse. Hierzu bietet sich unsere Übersicht zur GKV an. Wir informieren über die Funktionsweise, die Vor- und Nachteile, aber stellen auch die Stellschrauben dar, wie Sie in den Genuss spezifischer Zusatzleistungen kommen und von einem günstigeren Beitrag profitieren können. Direkt hier auf unserer Webseite können Sie sich den Anbieter heraussuchen, der am besten zu Ihrem Bedarf passt. Anschließend können Sie den GKV-Wechsel schnell und ohne Papierkram ebenfalls hier bei uns online einleiten.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenvollversicherung (PKV) steht nur jenen Personen als Absicherungsoption zur Verfügung, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Es handelt sich um eine subsidiäre, d. h. die gesetzliche Absicherung ersetzende Versicherung. Im Gegensatz zur GKV ist der Leistungsumfang frei wählbar, sodass die eigenen Bedürfnisse im gewählten Tarif entsprechend abgebildet werden können. Das ist Fluch und Segen zugleich, denn die Wahl einer privaten Krankenversicherung aus einer Vielzahl möglicher Optionen will gut überlegt sein.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und begleiten Sie bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung. Auf unserer Übersicht zur PKV stellen wir dar, welche Voraussetzungen für einen Abschluss erfüllt sein müssen, wie wir bei unserer Beratung vorgehen und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Private Krankenzusatzversicherungen

Bei den privaten Krankenzusatzversicherungen gibt es viele verschiedene Formen: Während nur ein genau definierter Personenkreis von Beamten, Selbstständigen und Angestellten mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze frei darüber entscheiden darf, die Absicherung für den Krankheitsfall über eine private Vollversicherung zu organisieren, kann jede und jeder eine private Zusatzversicherung zur GKV abschließen.

Die Prämien einer Zusatzversicherung sind vom Umfang des von Ihnen gewählten Tarifs abhängig und werden daneben von Ihrem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss beeinflusst. Sie sichern sich damit die einmal vertraglich vereinbarten Leistungen dauerhaft, unabhängig von etwaigen künftigen Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings ist der von Ihnen gewählte Versicherer nicht verpflichtet, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Im Zuge der Antragstellung sind von Ihnen auch Gesundheitsfragen zu beantworten, welche der Versicherer zur Risikoeinschätzung auswertet.

Wir sind Ihnen gerne behilflich, Ihren individuellen Bedarf auszuloten sowie den dafür passenden Versicherer und Tarif für Sie zu finden. Im Weiteren erläutern wir die verschiedenen Ausprägungen der ergänzenden Krankenversicherung.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung setzt voraus, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse die Umstellung vom Sachprinzip auf die allgemeine Kostenerstattung für die ambulante Versorgung veranlassen. Auf diese Weise erfolgt die Abrechnung nicht zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse, sondern Sie erhalten im Anschluss an Ihre Behandlung eine Rechnung. Diese legen Sie der Krankenkasse vor und erhalten daraufhin eine Erstattung im gesetzlichen Umfang unter Einbehalt eines Verwaltungskostenbeitrags. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung zur anteiligen Erstattung der Restkosten im vertraglich vereinbarten Umfang bei der Zusatzversicherung ein.

Diese Art der Zusatzversicherung ist mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand verbunden, da eine doppelte Einreichung sowohl bei Ihrer Krankenkasse als auch bei der privaten Versicherung erforderlich ist. Andererseits haben Sie – ähnlich einem Privatpatienten – gewisse Freiheiten bei der Auswahl aufgesuchter Ärzte und durchgeführter Behandlungen.

Krankenhauszusatzversicherung

Diese Versicherung erstattet Kosten für Mehr- und Zusatzleistungen, welche nicht im gesetzlichen Leistungsrahmen enthalten sind. Hierzu zählen in erster Linie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, während Ihnen ohne Zusatzversicherung im Krankenhaus ein Mehrbettzimmer (allgemeine Pflegeklasse) zur Verfügung steht, sowie die privatärztliche Behandlung, die häufig als Chefarztbehandlung bezeichnet wird und darauf abstellt, dass nicht der diensthabende Arzt die Behandlung vornimmt, sondern die Zusatzversicherung Ihnen die freie Arztwahl ermöglicht. Damit haben Sie Zugang zu Spezialisten.

Zudem bewirkt die Krankenhauszusatzversicherung, dass Sie in den Genuss kommen, das Krankenhaus frei auswählen zu können. Wenn Sie eine Klinik mit Spezialisierung auf das Fachgebiet der bei Ihnen vorgesehenen Operation aufsuchen möchten, wird Ihre Krankenkasse Ihnen die Mehrkosten berechnen, da gesetzlich Versicherte grundsätzlich das von Ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen. Die Zusatzversicherung verschafft Ihnen Freiheit in dieser Sache.

Zahnzusatzversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen im Falle eines benötigten Zahnersatzes ein fester Zuschuss zu, welcher für die Regelversorgung mit Inlays, Implantaten, Kronen, Brücken oder Prothesen in einfacher Ausführung vorgesehen ist. Eine zusätzliche Zahlung erhalten Sie, sofern Sie regelmäßige Kontrolluntersuchungen mit dem Bonusheft nachweisen. Für die Restkosten müssen Sie selbst aufkommen. Sofern Sie höhenwertigen Zahnersatz wünschen, müssen Sie auch dafür eine Zuzahlung leisten.

Die Zahnzusatzversicherung führt zu einer Minderung Ihres Kostenanteils im vertraglichen vereinbarten Umfang. In Kombination mit den Leistungen der GKV verbleibt nur noch ein geringer Restbetrag, den Sie selbst tragen müssen.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung dient der Sicherung Ihres Erwerbseinkommens bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, üblicherweise sehen Sie dabei das Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vor. In diesem Fall greift die Versicherung und zahlt Ihnen den vertraglich vorgesehenen Tagessatz. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist eine private Krankentagegeldversicherung durchaus sinnvoll, da das Krankengeld nach der Lohnfortzahlung nur 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes bzw. höchstens 90 Prozent des Nettogehalts abdeckt und auf die Beitragsbemessungsgrenze der GKV maximiert ist.

Krankenhaustagegeldversicherung

Diese Zusatzversicherung zahlt Ihnen bei einem Krankenhausaufenthalt für jeden Tag einer stationären Behandlung den vertraglich vereinbarten Tagessatz. Die Auszahlungen sind ungebunden und stehen Ihnen zur freien Verfügung. Sie können damit zusätzliche Kosten im Krankenhaus abfedern, etwa für die Verköstigung oder für einen Internetzugang. Da sich die Kosten im Rahmen halten, kommt der Krankenhaustagegeldversicherung nicht die höchste Bedeutung zu.

Kombinationstarife

Bei einer Krankenergänzungsversicherung erhalten Sie ein Leistungspaket, das den GKV-Rahmen in unterschiedlichen Bereichen ergänzt und dafür z. B. eine Kostenübernahme bei Sehhilfen, für alternative Heilverfahren, bei der Zahnbehandlung und für Zahnersatz kombiniert. Die tariflichen Bestandteile können nicht frei gewählt werden, sondern nur als fixes Kombinationspaket bezogen werden. Demnach ist zu prüfen, ob das Leistungsbündel Ihren Bedürfnissen entspricht und damit einen Mehrwert für Sie darstellt.

Risikotarife

Die Prämien für eine Krankenzusatzversicherung enthalten üblicherweise einen festen Sparanteil, welcher bereits ab Beginn des Vertragsverhältnisses erhoben und für die Bildung von Alterungsrückstellungen herangezogen wird. Demgegenüber stehen Ihnen in vielen Fällen auch Tarife mit Risikobeitrag zur Verfügung, die keine Alterungsrückstellungen bilden, sodass diese nicht für die Dämpfung künftiger Steigerungen Ihrer Versicherungsprämien herangezogen werden können. Dies hat zur Folge, dass Ihr Beitrag mit zunehmendem Alter steigen wird.

Pflegezusatzversicherung

Als Mitglied der GKV unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Das obligatorische Pendant für Privatversicherte ist die private Pflegepflichtversicherung. Diese entspricht in ihrem Leistungsspektrum der gesetzlichen Variante. Die Ausgabenbelastung bei Pflegebedürftigkeit ist jedoch enorm und diese wird lediglich rudimentär durch die gesetzliche Pflichtversicherung adressiert. Wenn dann Ihr Vermögen und anderen Einkünfte nicht ausreichen, um die laufenden Pflegeaufwendungen zu decken, wird auch Ihr Ehepartner oder nicht-ehelicher Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt herangezogen (Ehegattenunterhalt) – auch Kinder und Eltern können für eine Beteiligung verpflichtet werden.

Da Sie über die Pflichtversicherung nur eine Basisabsicherung haben und damit im Falle einer Pflegebedürftigkeit Ihren Lebensstandard nicht halten können oder nur bei dauerhafter Inanspruchnahme Ihres Vermögens bzw. einer Dauerbelastung Ihrer anderen Einkünfte, können weitergehende Leistungen über eine private Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Es gibt hierbei verschiedene Umsetzungsformen: Pflegerenten-, Pflegetagegeld- (in der staatlich geförderten Variante als sogenannte „Pflege-Bahr“ und in der nicht geförderten), Pflegekostenversicherungen sowie Pflegezusatzbausteine in Lebens-, Renten-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei ist unserer Sicht die Pflegetagegeldversicherung als die bevorzugte Form anzusehen. Gerne prüfen wir die für Sie passenden Absicherungsmöglichkeiten.

Was sind mögliche Leistungen einer Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung kann stärker als andere Absicherungen gezielt auf den persönlichen Bedarf und die individuellen Anforderungen abgestimmt werden. Wesentliche Leistungen umfassen:

  • Individuelle Ausprägung: Sie haben eine breite Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen und Tarifen der privaten Krankenversicherung sowie zahlreichen Zusatz- und Ergänzungstarifen.
  • Stationäre Wahlleistungen: Über das gesetzliche Pensum hinaus kann der behandelnde Arzt frei gewählt und auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer vereinbart werden.
  • Erweitertes Leistungsspektrum: Auch die Erstattung alternativer Heilmethoden und Arzneien kann die Absicherung inkludiert werden. Verschiedene Zusatzversicherungen sind flexibel kombinierbar.
  • Umfangreiche Zahnleistungen: Der gesetzliche Erstattungsrahmen umfasst nur die Basisbehandlungen und grundlegenden Zahnersatz. Diesen können Sie nach eigenem Belieben erweitern.
  • Schutz im Ausland: Für Ihren Aufenthalt im Ausland können Sie sich bereits für geringe Beiträge umfangreich absichern.

Fazit – Aktuellen Gesundheitszustand absichern!

Die Krankenversicherung bildet den wesentlichen Grundbedarf im Absicherungsbereich ab. In Deutschland müssen Sie sich verpflichtet versichern, haben aber die Wahl zwischen gesetzlicher und privater (Zusatz-)Versicherung. Als unabhängiger Makler unterstützen wir Sie dabei, den bestmöglichen Schutz für Sie auszuloten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie sich heute Ihren optimalen Versicherungsschutz!

So funktioniert der Abschluss mit PROTECTO:

  1. Beratung anfragen: Über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
  2. Bedarf analysieren: Wir prüfen zusammen, welche Leistungen für Sie von Bedeutung sind und welche Krankenversicherung am besten zu Ihnen passt.
  3. Voranfrage stellen: Gemeinsam arbeiten wir Ihren Gesundheitszustand auf und fragen bei in Frage kommenden Versicherern anonym an, ob in Ihrem Fall ein Risikozuschlag erhoben wird.
  4. Angebot erhalten: Sie bekommen maßgeschneiderte Tarifvorschläge von verschiedenen Anbietern.
  5. Versicherung abschließen: Einfach, digital und schnell – in Nullkommanichts halten Sie Ihre neue Police in den Händen.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

Häufige Fragen zur Krankenversicherung

Welche Krankenversicherung ist für mich die richtige: gesetzlich oder privat?

Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel von Ihrem Einkommen, Ihrem Berufsstatus und Ihren persönlichen Wünschen an den Versicherungsschutz. Wer selbstständig ist oder über der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann sich privat versichern und von individuell anpassbaren Tarifen profitieren. Angestellte mit Einkommen unter der Pflichtgrenze bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Leistungen deckt eine private Krankenversicherung ab?

Eine private Krankenversicherung bietet oft umfangreichere Leistungen als die gesetzliche. Dazu gehören unter anderem eine freie Arzt- und Krankenhauswahl, privatärztliche Behandlung (sogenannte „Chefarztbehandlung“), Ein- oder Zweibettzimmer, kürzere Wartezeiten, alternative Heilmethoden und erweiterte Zahnleistungen. Der genaue Umfang hängt vom gewählten Tarif ab.

Ab wann lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?

Ein Wechsel lohnt sich meist für junge, gesunde und einkommensstarke Personen, die besonderen Wert auf individuelle Leistungen legen. Insbesondere Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: 69.300 € Jahresbrutto) können von günstigeren Beiträgen und besseren Leistungen profitieren.

Was kostet eine private Krankenversicherung im Durchschnitt?

Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. Junge Berufseinsteiger zahlen oft zwischen 200 und 400 € im Monat. Mit steigendem Alter und umfassenderen Leistungen können die Beiträge höher ausfallen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung ist das Einkommen für die Beitragshöhe nicht entscheidend.

Kann ich meine private Krankenversicherung später wieder kündigen oder wechseln?

Ja, ein Wechsel oder eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, allerdings ist dies oft mit Einschränkungen und Wartezeiten verbunden. Vor einem Wechsel sollten Sie mögliche Folgen wie den Verlust von Alterungsrückstellungen oder Leistungseinschränkungen im neuen Tarif prüfen. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Was passiert bei einem Arbeitsplatzwechsel mit meiner Krankenversicherung?

Wenn Sie innerhalb eines angestellten Beschäftigungsverhältnisses bleiben und weiterhin über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, bleibt die private Krankenversicherung bestehen. Fällt das Einkommen unter die Grenze, kehren Sie wieder in die gesetzliche Versicherung zurück. Selbstständige können in der Regel weiterhin privat versichert bleiben.

Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

Für gesetzlich Versicherte können Ergänzungsversicherungen wie Zahnzusatz-, Krankenhauszusatz- oder Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, um Leistungslücken zu schließen. Gesetzlich wie auch privat Versicherte können ihre Police durch Optionen wie Auslandsreisekrankenversicherung oder Pflegezusatzversicherung erweitern.

Was muss ich bei der Wahl des Krankenversicherungstarifs beachten?

Achten Sie neben dem Preis vor allem auf die enthaltenen Leistungen, Selbstbeteiligungen, Beitragsstabilität und die finanzielle Stärke des Versicherers. Auch die Möglichkeit, später Leistungen zu erweitern oder anzupassen, ist wichtig. Unsere unabhängige Beratung hilft Ihnen dabei, den für Sie optimalen Tarif zu finden.

Wie funktioniert die Kostenabrechnung bei einer privaten Kranken(zusatz-)versicherung?

Grundsätzlich sollten Sie zunächst vor der Inanspruchnahme abklären, dass die entsprechende Behandlung oder der gewünschte Service von der Versicherung abgedeckt ist. Je nach Tarif können die Leistungen variieren.
Privat Versicherte erhalten nach einer Behandlung eine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus, die sie zunächst selbst begleichen. Diese Rechnung wird anschließend bei der Versicherung zur Erstattung eingereicht. In der Regel erfolgt die Rückerstattung innerhalb weniger Tage.
Gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung verfahren bei reinen Zusatzleistungen genau wie privat Versicherte. Bei Leistungen, welche die Vorleistung der GKV ergänzen, übernimmt zunächst die gesetzliche Krankenversicherung Ihren Kostenanteil, der durch das Sozialgesetzbuch abgedeckt ist. Anschließend wird sie eine Abrechnung erstellen. Diese werden zusammen mit der Rechnung über die Behandlung beim privaten Versicherer eingereicht, sodass dieser die Differenz im zuvor vereinbarten Umfang erstattet. Beispiel für eine Zahnersatzbehandlung über 1.000 €: Die GKV übernimmt einen Betrag von 200 €. Die Krankenzusatzversicherung deckt 80 Prozent der restlichen Kosten ab, das sind in diesem Fall dann 640 €. Der Eigenanteil des Versicherten beträgt dann 160 €.

Gibt es eine Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung?

Ja, private Krankenversicherer bilden sogenannte Altersrückstellungen, um Beitragserhöhungen im Alter abzufedern. Diese Rückstellungen bleiben beim jeweiligen Versicherer. Bei einem Wechsel in eine andere private Versicherung können die Rückstellungen nicht vollständig mitgenommen werden, es gibt jedoch gesetzliche Regelungen für einen Basistarif-Wechsel.