Auf dieser Webseite haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu informieren. Insbesondere gehen wir auf die Verhasstheit der GKV ein, die Beitragssituation und das Leistungsspektrum.
Wie ist die GKV organisiert?
Für die Gesundheitsversorgung gilt in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern – das Prinzip der Selbstverwaltung: Während der Staat die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgibt, organisieren die Träger des Gesundheitswesens die Versorgung eigenverantwortlich. Im Mittelpunkt stehen hierbei die gesetzlichen Krankenkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen. Die Krankenkassen sind für das Inkasso der Beiträge von Mitgliedern und ihren Arbeitgebern zuständig und regeln die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen ihrer Mitglieder. Hierfür schließen sie Verträge mit den Leistungserbringern, z. B. den kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenhausgesellschaften.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht zum einen Versicherungspflicht und es gilt zum anderen das Solidaritätsprinzip. Sofern eine Person über keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall verfügt, ist sie versicherungspflichtig in der GKV. Dies gilt für etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Damit alle Mitglieder der GKV in den Genuss einer Behandlung kommen, deren Kosten bei einer schwerwiegenden Erkrankung durchaus hoch ausfallen können, findet ein Solidarausgleich zwischen gesunden und kranken sowie zwischen gut und weniger gut verdienenden Personen statt. Alle Versicherten erhalten die gleichen Gesundheitsleistungen, auch beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige. Die Beitragszahlungen der Mitglieder richten sich jedoch nach ihrer individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit.
Welche Kosten fallen bei der GKV an?
Die Finanzierung der Krankenkassen basiert gemäß § 220 SGB V auf Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und Einnahmen, zu denen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zählt. In den Gesundheitsfonds fließen insbesondere die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Zudem leistet der Bund auf Grundlage von § 221 Abs. 1 SGB V einen Zuschuss.
Der allgemeine Beitragssatz gemäß § 241 SGB V fällt für alle Krankenkassen einheitlich aus. Dieser liegt seit 2015 bei 14,6 Prozent und wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleistet. Sofern die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds den Finanzbedarf nicht decken, wird ein kassenindividueller Zusatzbeitragssatz veranschlagt. Dieser variiert derzeit zwischen 1,84 bis 4,4 Prozent und steigt insbesondere zuletzt kontinuierlich an:
Jahr | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | Veränderung |
---|---|---|
2020 | 1,1 Prozent | + 18,2 Prozent |
2021 | 1,3 Prozent | + 23,1 Prozent |
2023 | 1,6 Prozent | + 6,3 Prozent |
2024 | 1,7 Prozent | + 47,1 Prozent |
2025 | 2,5 Prozent |
In den letzten Jahren erhöht sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stetig. Diese Entwicklung führt zu einem größeren Gefälle bei den Beiträgen: Die Beitragslast liegt im Jahr 2025 bei einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze im Durchschnitt bei monatlich 942,64 EUR (allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent). Allerdings gibt es aufgrund des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes starke Schwankungen zwischen den einzelnen Krankenkassen. Damit lässt sich alleine durch die Wahl der Krankenkasse im Maximum eine Ersparnis von 1.693,44 EUR pro Jahr erzielen!
Was kann ich an Leistungen erwarten?
Der Leistungskatalog der GKV ist zu etwa 95 Prozent gesetzlich vorgegeben. Dieser richtet sich gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wonach alle Leistungen »ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein« müssen und »das Maß des Notwendigen nicht überschreiten« dürfen. Für den Abruf der Leistungen gilt das Sachprinzip – ein Mitglied bezieht bei einem Vertragspartner der Krankenkassen (z. B. ein Vertragsarzt) eine Leistung und deren Vergütung erfolgt durch die Kasse.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen hinaus darf jede Krankenkasse eigene Akzente setzen. Diese Zusatzleistungen sind in der jeweiligen Satzung festgeschrieben und können sich stark unterscheiden. Die größten Unterschiede liegen insbesondere bei Vorsorge und Prophylaxe, in Bonusprogrammen, einem möglichen Zuschuss von bis zu 600,00 EUR pro Jahr für eine bestehende oder neu abgeschlossene private Versicherung (z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung), alternativen Therapieformen, Gesundheitskursen oder auch besonderen Leistungen wie Haushaltshilfen im Krankheitsfall, rezeptfreie Medikamente, Zuzahlungen bei Brille und Kontaktlinsen oder Leistungen bei Schwangerschaft.
Welche Vorteile bietet die GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung bringt gewisse Vorteile mit sich:
- Einkommensabhängige Beiträge – Personen mit geringem Einkommen zahlen verhältnismäßig weniger für Ihre Krankenversicherung als gutverdienende Mitglieder der Kasse. Im Zuge des Solidarausgleichs finanzieren die Einkommensstärkeren die Einkommensschwächeren mit und die Gesunden die Kranken, während alle Mitglieder die gleichen standardisierten Leistungen erhalten.
- Dienstleistungscharakter – Es fällt für Sie kein Aufwand für die Bezahlung an, Sie müssen keine Rechnung prüfen und bezahlen, diese muss zum Ausgleich auch nicht bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Die Krankenkasse übernimmt die Abrechnung, folglich ist keine Vorlage zu leisten.
- Gesundheitsstatus irrelevant – Ihre eigene gesundheitliche Verhasstheit hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe (es werden keine Risikozuschläge erhoben) und es gibt keine Leistungs- oder Versicherungsausschlüsse. Alle, auch kranke Personen, erhalten Zugang zur GKV.
- Weder Recherchen noch Entscheidungen – Sie müssen sich nicht über Ärzte, Behandlungen, Tarife und das Preis-Leistungs-Verhältnis informieren und obendrein das Risiko tragen, falsche Entscheidungen getroffen zu haben, denn sämtliche Leistungen und die Arztwahl sind gesetzlich vorgegeben.
- Familienfreundlichkeit – Kinder und Familienangehörige ohne Einkommen (maximal bis zum Einkommen aus einem Minijob) sind beitragsfrei mitversichert. Während der Elternzeit sind sie beitragsfrei versichert und es gibt eine Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank sein sollte.
Welche Nachteile hat die GKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung birgt jedoch auch einige Nachteile:
- Einkommensabhängige Beiträge – Personen mit höherem Einkommen zahlen verhältnismäßig mehr für Ihre Krankenversicherung als wenig verdienende Mitglieder der Kasse. Es bleiben jedoch trotz höherer Beiträge die gleichen Leistungen. Für zusätzliche Leistungen muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden oder es sind die entsprechenden Mehrkosten selbst zu leisten.
- Standardisierte Leistungen – Das Leistungsspektrum ist gesetzlich vorgegeben, sodass vertragliche Budgets und Regelleistungsvolumina entsprechend des Wirtschaftlichkeitsgebots der GKV bei Behandlung, Therapie und Medikamenten maßgebend sind.
- Keine Entscheidungsfreiheit – Sie haben keine freie Arztwahl: ambulant ist eine Überweisung zum Facharzt erforderlich, stationär wird die Behandlung vom diensthabenden Arzt im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus durchgeführt.
- Behandlungstermine – Auf den fachärztlichen Behandlungstermin müssen Sie lange Zeit warten, insbesondere bei teuren Untersuchungen bestehen zum Teil erhebliche Wartezeiten.
- Sachleistungsprinzip – Erbringer von Gesundheitsleistungen rechnen direkt mit der Krankenkasse ab, diese gibt die zu erbringenden Leistungen und entsprechende Budgets vor. Mehrleistungen werden nicht vergütet. Sie als Patient zahlen zwar nicht für die Inanspruchnahme von Behandlungen, haben aber auch keinen Einfluss auf deren Umfang oder Ausgestaltung.
Sollte ich die Krankenkasse wechseln?
Ein Wechsel der Krankenkasse ist für Sie ohne Risiko möglich, denn alle gesetzlich festgelegten Leistungen bleiben Ihnen bei allen Kassen erhalten und es spart sich kein Guthaben an, das verfallen könnte. Beiträge werden immer nach Ihrem Einkommen kalkuliert. Durch einen Wechsel können Sie aber bis zu 1.000 EUR pro Jahr sparen und gleichzeitig auch noch Zugang zu attraktiven Zusatzleistungen erhalten! Wenn Sie die passende Krankenkasse gefunden haben, können Sie den GKV-Wechsel ohne Papierkram und völlig unkompliziert direkt hier bei uns online einleiten.
Kann ich auch in die private Krankenversicherung wechseln?
Als Selbstständiger, Beamter oder Student können Sie sich unabhängig vom Einkommen privat versichern, da für sie keine Versicherungspflicht in der GKV besteht. Sie können dennoch freiwillig gesetzlich versichert sein. Bei Beamten ist ein Verbleib in der GKV in der Regel nicht die beste Wahl.
Als Arbeitnehmer unterliegen Sie grundsätzlich der Versicherungspflicht. Erst bei einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze steht es Ihnen frei, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Der auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnete Betrag liegt 2025 bei 73.800 EUR pro Jahr bzw. 6.150 EUR pro Monat. Die jährliche Änderung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit den übrigen Rechengrößen der Sozialversicherung verordnet und erfolgt im Verhältnis der Relation zwischen dem Bruttoeinkommen je Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr zum vorangegangen Kalenderjahr (§ 6 Abs. 6 S. 2 SGB V).