PROTECTO weiterempfehlen

Gute Beratung darf weiterempfohlen werden – und dafür bedanken wir uns mit bis zu 150 € bei Ihnen.

Kennen Sie jemanden, der Unterstützung bei Versicherungen, Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge oder privater Krankenversicherung sucht? Dann empfehlen Sie PROTECTO gerne weiter.

Die interessierte Person nimmt anschließend selbst Kontakt zu uns auf und nennt Sie als empfehlende Person. So bleiben ihre Kontaktdaten geschützt und Sie müssen uns keine Daten Dritter übermitteln.

Kommt aufgrund Ihrer Empfehlung eine qualifizierende private Kundenbeziehung zustande, erhalten Sie abhängig vom vermittelten Umfang einen Gutschein oder veranlassen eine gleich hohe Spende.

So funktioniert die Empfehlung

01 PROTECTO weiterempfehlen

Erzählen Sie Freunden, Verwandten oder Bekannten von uns und senden Sie der interessierten Person den Link zu unserem Empfehlungsformular.

02 Interessierte Person meldet sich selbst

Die interessierte Person meldet sich selbst bei uns – telefonisch, per E-Mail, über eine Terminbuchung oder das Empfehlungsformular – und nennt dabei Ihren Namen.

03 Prämie oder Spende auswählen

Sind die Voraussetzungen erfüllt, informieren wir Sie und Sie wählen zwischen einem Gutschein und einer gleich hohen Spende.

Unsere Empfehlungsprämien

01
50 €

Drei private Verträge

Wenn mindestens drei anrechenbare private Versicherungsverträge neu abgeschlossen oder courtagepflichtig in unsere Betreuung übertragen werden.

Gutschein oder 50 € Spende
02
100 €

Arbeitskraft oder Altersvorsorge

Beim Neuabschluss einer privaten Arbeitskraftabsicherung mit laufender Rentenleistung oder einer privaten versicherungsförmigen Altersvorsorge.

Gutschein oder 100 € Spende
03
150 €

Private Krankenvollversicherung

Beim Neuabschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung, einschließlich einer beihilfekonformen Krankheitskostenvollversicherung.

Gutschein oder 150 € Spende

Je empfohlener Person gilt die höchste erreichte Prämienstufe. Die Beträge werden nicht addiert. Wird innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der ersten Prämienvoraussetzungen eine höhere Stufe erreicht, gewähren wir den Differenzbetrag als zusätzlichen Gutschein oder zusätzliche Spende.

Sie möchten PROTECTO weiterempfehlen?

Kopieren Sie den Link und geben Sie ihn an die interessierte Person weiter. Diese füllt das Formular selbst aus und nennt Sie als empfehlende Person.

FORMULAR ANSEHEN

Wichtig: Bitte geben Sie den Link per E-Mail oder Messenger nur an Personen weiter, die mit dem Erhalt einverstanden sind. Übermitteln Sie uns keine Kontakt-, Gesundheits- oder Vertragsdaten anderer Personen.

Was wird angerechnet?

Für die 50-€-Stufe

Anrechenbar sind insbesondere private Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Unfall-, Krankenzusatz- und Risikolebensversicherungen, die über PROTECTO neu abgeschlossen oder courtagepflichtig in unsere Betreuung übertragen werden.

Auch bestehende private Rentenversicherungen, Arbeitskraftabsicherungen wie BU-, DU-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen sowie private Krankenvollversicherungen zählen bei einer courtagepflichtigen Bestandsübertragung jeweils als ein Vertrag.

Für die 50-€-Prämie sind insgesamt mindestens drei anrechenbare Verträge erforderlich.

Für die 100-€-Stufe

Hierzu zählen neu abgeschlossene Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Grundfähigkeitsversicherungen mit laufender Rentenleistung sowie private Rentenversicherungen, Basisrenten und Riester-Renten.

Für die 150-€-Stufe

Hierzu zählt der Neuabschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung über PROTECTO, einschließlich eines beihilfekonformen Vollversicherungsschutzes.

Krankenzusatzversicherungen, reine Pflegepflichtversicherungen, Optionstarife und Anwartschaften lösen diese Prämienstufe nicht aus. Eine bestehende private Krankenvollversicherung zählt bei einer courtagepflichtigen Bestandsübertragung als ein Vertrag der 50-€-Stufe.

Nicht anrechenbar

Kfz- und Reiseversicherungen sowie gesetzliche Krankenversicherungen werden im Empfehlungsprogramm nicht angerechnet. Ebenfalls ausgeschlossen sind gewerbliche Versicherungsverträge.

Bestehende Verträge: Nicht jeder Versicherer ermöglicht eine Übertragung

Bestehende Versicherungsverträge zählen nur dann, wenn der Versicherer eine Übernahme in die courtagepflichtige Betreuung durch PROTECTO ermöglicht. Das bedeutet: PROTECTO übernimmt die Betreuung und erhält dafür eine Vergütung vom Versicherer.

Gerade bei Verträgen aus einem Ausschließlichkeitsvertrieb – etwa bei LVM oder bei über die Deutsche Vermögensberatung betreuten Generali-Verträgen – ist eine solche Übernahme in der Regel ausgeschlossen. Entscheidend sind die konkrete Versicherungsgesellschaft und der jeweilige Vertrag.

Möchte die empfohlene Person ihre bestehenden Verträge unverändert fortführen, prüfen wir gerne vorab, welche davon angerechnet werden können. Sind keine ausreichenden anrechenbaren Verträge vorhanden und kommt auch kein qualifizierender Neuabschluss zustande, entsteht kein Anspruch auf eine Empfehlungsprämie.

Ein Versichererwechsel ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Bestehender Versicherungsschutz sollte nicht allein wegen einer Empfehlungsprämie geändert oder gekündigt werden.

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter und Teilnehmerkreis

Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die PROTECTO GmbH, Taunusstraße 59–61, 55118 Mainz. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die PROTECTO im privaten Bereich und nicht im Rahmen einer planmäßigen gewerblichen Vermittlungstätigkeit empfehlen. Das Programm gilt nicht für gewerbliche Versicherungsverträge.

2. Registrierung und Zuordnung

Die empfohlene Person nimmt selbst Kontakt zu PROTECTO auf – beispielsweise telefonisch, per E-Mail, über eine Terminbuchung oder über das Empfehlungsformular. Die empfehlende Person muss spätestens beim ersten individuellen Kontakt eindeutig benannt werden. PROTECTO dokumentiert die Zuordnung. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich. Die Nutzung des Empfehlungsformulars ist nicht erforderlich.

Die empfohlene Person darf in den vorausgehenden zwölf Monaten weder Kunde von PROTECTO gewesen sein noch bereits wegen desselben Beratungsanlasses in individuellem Kontakt mit PROTECTO gestanden haben. Bei mehreren Empfehlungen ist die zuerst eindeutig dokumentierte Empfehlung maßgeblich.

3. Voraussetzungen der Prämienstufen

Die 50-€-Stufe wird erreicht, wenn aufgrund der Empfehlung mindestens drei anrechenbare private Versicherungsverträge über PROTECTO neu abgeschlossen oder courtagepflichtig in die Betreuung von PROTECTO übertragen werden. Hierzu zählen insbesondere private Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Unfall-, Krankenzusatz- und Risikolebensversicherungen. Bestehende private Altersvorsorgeverträge, Arbeitskraftabsicherungen und private Krankheitskostenvollversicherungen zählen bei einer courtagepflichtigen Bestandsübertragung ebenfalls jeweils als ein Vertrag. Qualifizierende Neuabschlüsse der nachfolgend beschriebenen 100-€- oder 150-€-Stufe lösen unmittelbar die jeweilige höhere Prämienstufe aus. Jeder rechtlich selbstständige Versicherungsvertrag wird höchstens einmal angerechnet. Tarifbausteine, Zusatzbausteine und mitversicherte Personen werden nicht gesondert gezählt. Eine Bestandsübertragung und ein späterer Ersatz desselben Vertrags werden nicht als zwei Verträge angerechnet.

Die 100-€-Stufe wird erreicht, wenn über PROTECTO eine private Arbeitskraftabsicherung mit laufender Rentenleistung oder eine private versicherungsförmige Altersvorsorge neu abgeschlossen wird. Hierzu zählen insbesondere Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, private Renten-, Basisrenten- und Riester-Verträge. Reine Beitragsbefreiungen, Optionsrechte, Depotlösungen und betriebliche Altersversorgung fallen nicht unter diese Stufe.

Die 150-€-Stufe wird erreicht, wenn über PROTECTO eine private Krankheitskostenvollversicherung einschließlich eines beihilfekonformen Vollversicherungsschutzes neu abgeschlossen wird. Krankenzusatz-, Pflegepflicht-, Optionstarife und Anwartschaften fallen nicht unter diese Stufe.

Bestehende Arbeitskraft-, Altersvorsorge- oder PKV-Verträge, die nur in die Betreuung übertragen werden, zählen jeweils als ein Vertrag der 50-€-Stufe. Sie lösen keine höhere Prämienstufe aus.

Nicht angerechnet werden Kfz- und Reiseversicherungen, gesetzliche Krankenversicherungen sowie gewerbliche Versicherungsverträge.

Bestehende Verträge werden nur berücksichtigt, wenn der Versicherer die Übernahme in die courtagepflichtige Betreuung von PROTECTO bestätigt. Eine Maklervollmacht, die Einreichung von Vertragsunterlagen oder eine bloße Korrespondenzführung begründen für sich genommen keine Anrechenbarkeit. Ermöglicht der Versicherer keine solche Übernahme, zählt der Vertrag nicht zur Ermittlung der Empfehlungsprämie. Dies kann insbesondere Verträge aus einem Ausschließlichkeitsvertrieb betreffen.

Eine gesondert vergütete Beratung oder Überprüfung eines bestehenden Vertrags ersetzt keine courtagepflichtige Bestandsübertragung und löst für sich genommen keine Empfehlungsprämie aus. Die Berücksichtigung neu abgeschlossener privater Altersvorsorgeversicherungen mit gesonderter Kundenvergütung bleibt davon unberührt.

Die Teilnahme setzt keinen Versichererwechsel voraus. Kommen weder ausreichend anrechenbare Bestandsübertragungen noch qualifizierende Neuabschlüsse zustande, entsteht kein Prämienanspruch.

4. Eintritt und Auszahlung des Prämienanspruchs

Ein Neuabschluss wird berücksichtigt, wenn der Vertrag policiert wurde, begonnen hat, die Widerrufsfrist abgelaufen ist und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen besteht. Die bis dahin fälligen Beiträge müssen vollständig gezahlt sein.

Eine Bestandsübertragung wird berücksichtigt, sobald die courtagepflichtige Übernahme durch den Versicherer bestätigt wurde. Bei einem gesondert vom Kunden vergüteten Altersvorsorgevertrag wird die Prämie erst nach Zahlung der vereinbarten Kundenvergütung fällig.

Nach Eintritt der Voraussetzungen wird die empfehlende Person informiert und kann zwischen einem Gutschein von Amazon oder dm-drogerie markt und einer gleich hohen Spende an die Kinderkrebshilfe Mainz e. V. wählen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Bei Wahl der Spende wird diese von PROTECTO im eigenen Namen geleistet; ein Anspruch auf eine Spendenbescheinigung für die empfehlende Person besteht nicht.

5. Höchste Prämienstufe und nachträgliche Aufstockung

Je empfohlener Person gilt die höchste erreichte Prämienstufe. Mehrere Prämienstufen werden nicht addiert.

Maßgeblich sind die anrechenbaren Verträge, bei denen die empfohlene Person Versicherungsnehmer ist. Verträge für ihre minderjährigen Kinder können daher berücksichtigt werden, wenn die empfohlene Person selbst Versicherungsnehmer ist. Ein Vertrag wird insgesamt nur einmal und nur einer Empfehlung zugeordnet.

Ehe- oder Lebenspartner können jeweils eigenständig empfohlen werden, sofern jede Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und eigene anrechenbare Verträge als Versicherungsnehmer abschließt oder überträgt. Verträge verschiedener Versicherungsnehmer werden für die Drei-Verträge-Regel nicht zusammengerechnet.

Wird zunächst eine niedrigere Prämienstufe erreicht und innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt ihrer Voraussetzungen eine höhere Stufe erfüllt, wird der Differenzbetrag als zusätzlicher Gutschein oder zusätzliche Spende gewährt.

6. Abgrenzung zur Versicherungsvermittlung

Die empfehlende Person empfiehlt ausschließlich PROTECTO und stellt den Kontakt her. Sie darf keine Versicherungsberatung durchführen, keine bestimmten Versicherer oder Tarife empfehlen, keine Anträge vorbereiten und keine Vertrags- oder Gesundheitsangaben der empfohlenen Person erheben oder an PROTECTO übermitteln.

Beratung, Produktauswahl und Vermittlung erfolgen ausschließlich durch PROTECTO und unabhängig von der Empfehlungsprämie.

7. Ausschlüsse und Begrenzungen

Empfehlungen unter Ehe- oder Lebenspartnern sowie zwischen Eltern und Kindern sind grundsätzlich möglich. Ein gemeinsamer Haushalt ist kein Ausschlussgrund. Voraussetzung ist, dass sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

Die empfehlende Person darf bei keinem der für ihre Prämie angerechneten Verträge selbst Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler oder Bezugsberechtigter sein. Verträge, bei denen eine solche Beteiligung besteht, werden für diese Empfehlung nicht angerechnet.

Selbstempfehlungen, künstlich aufgeteilte und wechselseitige Empfehlungen sind ausgeschlossen. Die Prämie darf nicht an die empfohlene Person weitergegeben oder ihr als Vorteil für den eigenen Versicherungsabschluss versprochen werden.

Das Programm ist auf höchstens sechs erfolgreiche Empfehlungen je teilnehmender Person und Kalenderjahr begrenzt. Mitarbeitende, Geschäftsführer und gewerblich oder planmäßig tätige Tippgeber sind von diesem Kundenprogramm ausgeschlossen.

Bei missbräuchlichen, unrichtigen oder mehrfach angelegten Angaben besteht kein Prämienanspruch.

8. Datenschutz, Steuern und Änderungen

Die Teilnahme der empfohlenen Person am Empfehlungsprogramm ist freiwillig. Voraussetzung für die Prämienabwicklung ist ihre gesonderte Einwilligung, dass PROTECTO der empfehlenden Person ihren Namen und den erreichten Prämienwert mitteilen darf. Der Prämienwert kann Rückschlüsse auf die vermittelte Produktgruppe zulassen. Weitere Vertrags-, Beratungs- oder Gesundheitsangaben werden nicht mitgeteilt.

Ohne diese Einwilligung oder bei ihrem Widerruf vor der Prämienabwicklung kann für die betreffende Anfrage keine Empfehlungsprämie gewährt werden. Die Bearbeitung der Beratungsanfrage bleibt davon unberührt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die empfehlende Person ist für die steuerliche Behandlung einer erhaltenen Prämie selbst verantwortlich.

PROTECTO kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für zukünftige Empfehlungen ändern oder beenden. Für bereits vor einer Änderung eindeutig registrierte Empfehlungen gelten die zum Zeitpunkt der Registrierung veröffentlichten Bedingungen weiter.

Stand: 2026-09-08

Unabhängig davon: Ihre ehrliche Bewertung

Haben Sie bereits Erfahrungen mit unserer Beratung oder Betreuung gemacht? Dann können Sie Ihre persönliche Meinung gerne mit anderen teilen.

Eine Bewertung ist vollständig freiwillig und unabhängig vom Empfehlungsprogramm. Die Empfehlungsprämie wird ausschließlich für eine erfolgreiche Empfehlung gewährt – nicht für die Abgabe oder den Inhalt einer Bewertung.

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Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Empfehlungsaktion oder zu einzelnen Verträgen.

Danke für Ihr Vertrauen!

Persönliche Empfehlungen sind für uns ein besonderer Vertrauensbeweis. Umso wichtiger ist uns, auch die empfohlene Person unabhängig, bedarfsgerecht und mit der gleichen Sorgfalt zu beraten.